Endbenutzer–Lizenzvertrag für den Gira-Wetterdienst
Vorbemerkung:
Der Gira Wetterdienst stellt Ihnen Wetterdaten zur Verfügung und ermöglicht Ihnen dadurch in Kombination mit den weiteren Anwendungen des Gira HomeServer-Portals eine Erweiterung der Nutzbarkeit der intelligenten Gebäudesteuerung. Wetterdaten können vom Gira HomeServer über eine spezifische Schnittstelle des Gira HomeServer-Portal abgerufen werden.
Mit der Annahme nachfolgender Vereinbarungen kommt zwischen Ihnen und der Gira Giersiepen GmbH & Co. KG, Sitz Radevormwald, Deutschland ein Endbenutzer- Lizenzvertrag (EULA) in Bezug auf die Nutzung des Gira Wetterdienstes über das Gira HomeServer-Portal zustande
Mit der Nutzung des Gira- Wetterdienstes akzeptieren Sie gleichzeitig diese EULA.
Gira ist berechtigt, einseitig und zu jeder Zeit unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen diese EULA grundlos zu ändern.
Wenn Sie mit den Bedingungen des EULA nicht einverstanden sind, sind Sie nicht berechtigt, den Wetterdienst zu nutzen.
1. Gewährung der Lizenz:
a) Die Nutzung des Gira Wetterdienstes wird lizensiert und nicht verkauft.
b) Gira räumt Ihnen unter Berücksichtigung dieser EULA eine nicht ausschließliche, nicht exklusive, jederzeit widerrufbare, kostenlose Lizenz für die Nutzung des Gira Wetterdienstes auf Gira Endgeräten sowie Endgeräten über entsprechende Gira Software ein.
c) Die Nutzung darf nur mit den von Gira bereit gestellten Systemlösungen (z.B. Gira HomeServer, Gira Control 9 KNX, Gira Homeserver App für iOS und Android, Gira Quad Client) erfolgen.
d) Abhängig vom Ort werden die Wetterdaten ein- bis sechsstündlich aktualisiert. In der Suchfunktion können Ortsnamen mindestens in der Landessprache und je nach Verfügbarkeit in deutsch oder englisch eingegeben werden.
e) Gestattet ist nur eine persönliche Nutzung des Gira- Wetterdienstes; Anfragen sind auf ein für die persönliche Nutzung übliches Volumen beschränkt.
f) Die Daten dürfen nicht dauerhaft auf einem Speichermedium gespeichert werden und nicht weitergegeben/ weiterverkauft oder veröffentlicht werden.
g) Sie stellen durch geeignete Vorkehrungen sicher, dass der unberechtigte Zugriff auf die übermittelten Daten durch Dritte ausgeschlossen ist.
h) Gira behält sich das Recht vor, bei Verdacht missbräuchlicher Nutzung den Dienst zu sperren.
i) Die Lizenz ist jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen widerrufbar. In diesem Falle sind Sie dazu verpflichtet, sämtliche Daten dauerhaft zu löschen.
j) Gira stellt klar, dass es mit dem Wetterdienst lediglich die Nutzung der Wetterdaten eines externen Datenliefernanten ermöglicht.
k) Gira behält sich vor, während der Nutzungsdauer den Datenlieferanten zu wechseln.
l) Soweit das Vertragsverhältnis zwischen Gira und dem Datenlieferanten endet, ist Gira berechtigt, die Lizenz auch ohne Einhaltung der zweiwöchigen Frist zu widderrufen.
m) Sie erklären sich mit der Geltung dieser EULA ausdrücklich einverstanden.
2. Urheberrechte:
a) Soweit an den vertragsgegenständlichen Daten Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder andere Rechte des Datenlieferanten bestehen, so verbleiben diese bei dem Datenlieferanten.
b) Soweit an den vertragsgegenständlichen Daten Rechte von nationalen Wetterdiensten oder anderer Lieferanten meteorologischer Basisdaten bestehen, verbleiben diese Rechte beim jeweiligen Lieferanten.
3. Haftungsausschluss von Gira:
a) Gira ermöglicht mit dem Gira- Wetterdienst lediglich die Nutzbarkeit der Wetterdaten über das Gira HomeServer-Portal.
b) Eine hundertprozentige Verfügbarkeit des Datendienstes kann daher nicht gewährleistet werden.
c) Gira übernimmt daher keine Haftung für Ansprüche die sich auf den Umstand begründen, dass sich die Wetterprognosen ganz oder teilweise nicht erfüllen.
d) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dieses gilt insbesondere auch für Ansprüche, die auf Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstigen mittelbaren Folgeschäden beruhen.
e) Der Haftungsausschluss nach der vorstehenden Ziffer gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit.
4. Anwendbares Recht:
Dieses EULA unterliegt ausschließlich dem Recht der BRDBundesrepublik Deutschland.
5. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist der Sitz von Gira.
6. Allgemeine Belehrung:
Alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Wetterdienstes entstehenden Fragen, Anfragen, Anmeldungen, Anspruchsanmeldungen etc. sind ausschließlich Gira gegenüber vorzunehmen. Hiermit werden Sie ausdrücklich darüber in Kenntnis gesetzt, dass ausschließlich Gira Ihr Vertragspartner ist; und eine Haftung des Dienstleisters im Zusammenhang mit dieser EULA nicht besteht.
7. Schlussbestimmungen:
Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieser EULA ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung vereinbart werden, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten.